Stundentafeln für die Klassenstufen 5 bis 9 des Gymnasiums mit 8-jähriger Schulzeit (G8GTS)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 6. März 2008
Inhaltsverzeichnis
1 Geltungsbereich
Die Stundentafel gilt für Gymnasien mit 8-jähriger Schulzeit. Soweit diese Verwaltungsvorschrift keine besonderen Bestimmungen enthält, gilt die Verwaltungsvorschrift „Stundentafeln für die Klassenstufen 5 bis 9/10 der Hauptschule, der Regionalen Schule, der Dualen Oberschule, der Realschule, der Integrierten Gesamtschule und des Gymnasiums“ vom 12. September 2007 (Amtsbl. S. 500) in der jeweils geltenden Fassung.
Allgemeines
Die Stundenansätze für die Klassenstufen 5 und 6 (Orientierungsstufe) sowie die Klassenstufen 7 bis 9 sind zusammengefasst. Innerhalb dieses Rahmens legen die Schulen in eigener Verantwortung die Verteilung der Wochenstunden auf die einzelnen Fächer und Klassenstufen fest.
Stundenansatz
3.1 Die Stundentafeln für die Sekundarstufe I umfassen für die Klassenstufe 5 und 6 jeweils 30 Wochenstunden, für die Klassenstufen 7 bis 9 insgesamt 102 Wochenstunden.
3.2 Die Stundentafeln für die Klassenstufen 5 bis 9 enthalten innerhalb des vorgegebenen Rahmens im Pflichtbereich einen gemeinsamen Bestand von Fächern und Fachbereichen, der auch eine zweite Pflichtfremdsprache, in altsprachlichen Gymnasien und altsprachlichen Zügen ab Klassenstufe 5 und in nicht-altsprachlichen Gymnasien ab Klassenstufe 6, umfasst. Der Pflichtbereich wird ab Klassenstufe 8 durch einen Wahlpflichtbereich mit Wahlpflichtfächern ergänzt. Darüber hinaus kann wahlfreier Unterricht (Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht) im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten eingerichtet werden.
Stundentafeln der einzelnen Formen des Gymnasiums
Stundentafel G8GTS nicht-altsprachliches Gymnasium
Stundentafel G8GTS altsprachliches Gymnasium und altsprachlicher Zug
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2008 in Kraft.