Richtlinie zur Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienberatung

Aus Schulrecht Rheinland-Pfalz
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Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 18. November 2011 (941 D – 03111-0/35)

Grundsätze und Ziele

1.1 Nach der Verfassung für Rheinland-Pfalz soll jedem jungen Menschen zu einer Ausbildung verholfen werden, die seinen Begabungen, seinen Fähigkeiten und seinen Interessen entspricht. Schullaufbahnberatung sowie Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung dienen dazu, dies umzusetzen.

1.2 Die vielfältigen Möglichkeiten des differenzierten Schulsystems und das breite Angebot an Ausbildungsberufen und Studienmöglichkeiten erfordern eine kompetente und gendersensible Beratung in Fragen der Schullaufbahn sowie der Berufswahlvorbereitung und der Studienorientierung der jungen Menschen und ihrer Sorgeberechtigten.

1.3 Information, Beratung, Unterstützung und Hilfe in allen für die Schullaufbahnentscheidung, die Berufswahlvorbereitung oder die Studienorientierung wesentlichen Fragen sind wichtige Bestandteile des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule. Es sind Aufgaben für alle Lehrkräfte. Sie beginnen in der Sekundarstufe I und werden in der Sekundarstufe II kontinuierlich fortgeführt. Grundsätzlich müssen alle Fächer hierzu ihren Beitrag leisten, wobei aber einzelne Fächer stärker verpflichtet sind, berufsbezogene Themen anzusprechen, um Schülerinnen und Schüler auf die künftige Berufswelt vorzubereiten und eine fundierte Berufs- und Studienwahl zu ermöglichen. Dazu gehören auch die Auseinandersetzung mit den Ursachen der geschlechtsspezifischen Berufswahl und das Aufzeigen von Alternativen.

1.4 Schullaufbahnberatung, Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung sind zum Gegenstand von Gesamtkonferenzen und von Jahrgangsstufenkonferenzen zu machen.

1.5 Ziel ist, dass alle weiterführenden Schulen ein über mehrere Jahre angelegtes systematisches Konzept mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen für die Schullaufbahnberatung sowie für die Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung erstellen und umsetzen. Die Umsetzung einer Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung für Rheinland-Pfalz ist in der Rahmenvereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit, den Handwerks- und den Industrie- und Handelskammern, der Landesvereinigung Unternehmensverbände Rheinland-Pfalz sowie der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 6. Oktober 2009 festgelegt worden.

1.6 Eine systematische Abstimmung im schulischen Umfeld schafft unerlässliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderstruktur am Übergang von Schule in den Beruf oder das Studium. Daher kooperieren Schulen im Rahmen regionaler Netzwerke mit allen Akteuren, die maßgeblich am Übergangsgeschehen beteiligt sind. Dazu gehören insbesondere Vertreterinnen und Vertreter aller Schularten (Realschulen plus, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Förderschulen, berufsbildende Schulen), der Kammern, der Agenturen für Arbeit und freier Träger sowie Hochschulen. Weitere mögliche Netzwerkbeteiligte sind im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und ihre Eltern insbesondere die kommunalen Beiräte für Migration und Integration, Migrantenorganisationen und die Migrationsfachdienste, sowie für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung die Integrationsfachdienste.

Es können auch Unternehmen und Sozialpartner beteiligt werden, mit denen die Schulen erfolgreich zusammenarbeiten. Alle Beteiligte des Netzwerks verstehen sich als aktiv Handelnde und sorgen für die konzeptionelle sowie organisatorische Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen.

Fortbildungs- und Beratungsangebote

Das Pädagogische Landesinstitut unterstützt die verantwortlichen Lehrkräfte für die Schullaufbahnberatung, Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung zur Vorbereitung auf die Beratungsaufgabe durch unterstützende Fortbildungsmaßnahmen, durch das Angebot von Beratung und Prozessbegleitung sowie durch die Entwicklung praxistauglicher Materialien. Die Schulleitungen sollen die Lehrkräfte bei der Wahrnehmung der Beratungstätigkeit unterstützen und die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und schulübergreifenden Lehrkräftearbeitsgemeinschaften fördern.

Schullaufbahnberatung, Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung in allen Schularten und Schulformen ab Klassenstufe 5

An jeder öffentlichen Schule ernennt die Schulleiterin oder der Schulleiter eine verantwortliche Lehrkraft, die die Arbeit der Netzwerkbeteiligten an der Schullaufbahnberatung, Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung koordiniert. Sie ist verantwortlich dafür, dass die einzelnen Elemente und Aktivitäten des Konzepts für die Schullaufbahnberatung, Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung für die Schülerinnen und Schüler der Schule angeboten werden. Dabei arbeitet sie eng mit den Netzwerkbeteiligten zusammen und bezieht nach Möglichkeit auch die örtliche Wirtschaft und die regionalen Arbeitskreise SchuleWirtschaft mit ein.

3.1 Auftrag an die Schulen

Die Schulen erstellen ein über mehrere Schuljahre angelegtes, systematisches Konzept für die Schullaufbahnberatung, Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung der Schülerinnen und Schüler, das auch die Angebote der Agenturen für Arbeit, der Kammern, der Verbände, der Landesregierung sowie aller übrigen am Netzwerk Beteiligten, berücksichtigt. Aus diesem Konzept ist eine Jahresplanung über alle schulischen und außerschulischen Maßnahmen der Schullaufbahnberatung und Berufsorientierung zu entwickeln, die unter anderem folgende Schwerpunktsetzungen als Mindeststandards enthalten sollte:

  • Zusammenstellung aller regionalen Maßnahmen für die Schullaufbahnberatung, die Berufswahlvorbereitung und die Studienorientierung
  • Zusammenstellung aller verantwortlichen Personen der Netzwerkbeteiligten
  • Schriftliche Vereinbarung über die jeweiligen Aufgaben der Netzwerkbeteiligten, über die Art der Einbindung und Beteiligung der Eltern sowie über die Zusammenarbeit mit Dritten
  • Einbeziehung des Konzepts in die curriculare Jahresplanung
  • Einbeziehung in das Qualitätsprogramm der Schule
  • Abstimmung der Fortbildungskonzeption der Schule auf das Qualitätsprogramm

Das Konzept ist schriftlich festzuhalten und allen Netzwerkbeteiligten zur Verfügung zu stellen.

3.2 Aufgaben und Schwerpunkte der Schullaufbahnberatung und der Berufswahlvorbereitung in der Sekundarstufe I sowie im Berufsvorbereitungsjahr, der Berufsfachschule I und der Berufsfachschule II

3.2.1 Zielvorgaben

3.2.1.1 Alle Netzwerkbeteiligten tragen gemeinsam die Verantwortung für eine zielgerichtete, individuell angepasste und kontinuierliche Unterstützung der Jugendlichen, die nicht an einzelnen Bildungsabschnitten endet.

3.2.1.2 Die Netzwerkbeteiligten treffen Zielvereinbarungen für jeweils ein Schuljahr. Darin werden konkrete Maßnahmen festgeschrieben.

3.2.1.3 Die entwickelten Maßnahmen sind am Ende eines Schuljahres zu evaluieren, zu dokumentieren und die Ergebnisse in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

3.2.2 Schwerpunkte des Konzepts

3.2.2.1 Das bisherige Übergangsverhalten der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schule wird ermittelt und dokumentiert. Dabei werden einzelne Handlungsfelder, wie z. B. die Vermittlung von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund oder Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, besonders berücksichtigt.

3.2.2.2 Alle bisherigen Maßnahmen mit den Netzwerkbeteiligten werden zusammengestellt. Gleiches gilt für Informationsmaterialien wie Elternbriefe, Homepage, Schülerinformationen.

3.2.2.3 Zur Bedarfsermittlung und Festlegung konkreter Maßnahmen an der Einzelschule werden das Kollegium, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler und die Netzwerkbeteiligten einbezogen.

3.2.2.4 Das Konzept enthält Absprachen zur gemeinsamen Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler, die der besonderen Unterstützung bedürfen, unter Berücksichtigung des beabsichtigten Übergangsverhaltens nach dem Schul- abschluss.

3.2.2.5 In der Jahresplanung werden die verantwortlichen Personen der Netzwerkbeteiligten genannt und die konkreten Maßnahmen sowie die Informationsweitergabe beschrieben.

3.2.2.6 Den Netzwerkbeteiligten sind die jeweiligen verantwortlichen Lehrkräfte der Schule zu nennen. Die Kontaktdaten der Netzwerkbeteiligten und verantwortlichen Personen sind aktuell zu halten.

3.2.3 Schwerpunkte der Beratung

3.2.3.1 Die regionalen Angebote sollen in Klassen, in Sprechstunden für Schülerinnen und Schüler und auf Elternabenden vorgestellt werden. Möglich ist dies auch an Informationsständen bei Schulveranstaltungen, durch Präsenz bei Informationsabenden zur Schullaufbahnberatung und Berufswahlvorbereitung und durch Teilnahme an Berufsinformationsabenden oder -messen.

3.2.3.2 Teilnahme an Informationsabenden der im Netzwerk vertretenen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie regelmäßiger Informationsaustausch durch Weitergabe von Broschüren und Rückmeldungen zu erfolgreich verlaufenen Maßnahmen.

3.2.3.3 Authentische Erfahrungen aus der beruflichen Praxis von Eltern, ehemaligen Schülerinnen und Schülern sowie unterschiedlicher Institutionen und Betriebe sollen über die Betriebspraktika der Schülerinnen und Schüler hinaus genutzt werden.

3.2.3.4 Die Beratung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers wird durch die Einträge im Berufswahlportfolio dokumentiert.

3.2.3.5 Bei Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf im Hinblick auf ihren Übergang in den Beruf sollen Fördermaßnahmen frühzeitig ergriffen und eine begleitende Betreuung beispielsweise durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, ein Angebot der Landesregierung oder des Integrationsfachdienstes angeregt werden.

3.2.3.6 Eltern als Erziehungsverantwortliche sind wichtige Beraterinnen und Berater und werden in den Prozess der Schullaufbahnberatung und Berufswahlvorbereitung einbezogen. Sie sollen mindestens einmal jährlich bedarfsgerecht bei Elterngesprächen anhand des Berufswahlportfolios über den erreichten Stand der Berufsorientierung informiert werden.

3.2.3.7 Schullaufbahnberatung ist in den einzelnen Schularten für folgende Klassenstufen oder Schulformen anzubieten: den Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen spätestens ab der Kassenstufe 8, den Schülerinnen und Schülern des Berufsvorbereitungsjahres, der Berufsfachschule I und II an berufsbildenden Schulen.

3.3 Aufgaben und Schwerpunkte der Berufswahlvorbereitung, Studienorientierung und Schullaufbahnberatung in der Berufsschule sowie in Schularten und Schulformen, die zur Fachhochschulreife, zur fachgebunde- nen oder allgemeinen Hochschulreife führen

Solche Abschlüsse können in der gymnasialen Oberstufe, der höheren Berufsfachschule, der Berufsoberschule I und II, der dualen Berufsoberschule bzw. dem Fachhochschulreifeunterricht, der Fachschule sowie der Fachoberschule erlangt werden.

An Berufsschulen, Fachoberschulen, höheren Berufsfachschulen, Berufs- oberschulen I und der dualen Berufsoberschule/Fachhochschulreifeunterricht wird Schullaufbahnberatung rechtzeitig angeboten.

3.3.1 Zielvorgaben

3.3.1.1 Die Schulen erstellen ein Konzept für die Berufswahlvorbereitung und die Studienorientierung. Es soll grundlegende Kompetenzen zur Berufs- und Studienwahl fördern und Schülerinnen und Schüler anregen, sich mit Fragen der Berufs- und Studienwahl gendersensibel auseinanderzusetzen sowie Informations- und Entscheidungsstrategien zunehmend selbstständig und eigenverantwortlich zu entwickeln.

3.3.1.2 Die Berufs- und Studienorientierung ist in allen gymnasialen Oberstufen in Rheinland-Pfalz Teil des regulären Angebotes. Die Veranstaltungen sind in der Regel Pflichtveranstaltungen im Rahmen der Fächer des gesellschafts- wissenschaftlichen Aufgabenfeldes, können aber auch an Stammkursen anderer Fächer angebunden werden. Sie werden daher in erster Linie von den jeweiligen Fachlehrkräften organisiert.

3.3.1.3 Die Berufswahlvorbereitung und die Studienorientierung umfassen an den Integrierten Gesamtschulen und Gymnasien fünf Doppelstunden und sollen ab der Jahrgangsstufe 11 (in G8GTS Gymnasien ab der Jahrgangsstufe 10) in der Oberstufe stattfinden. Lehrkräfte und Berufsberaterinnen und Berufsberater sowie ggf. andere Beteiligte des Netzwerks können die Veranstaltungen gemeinsam durchführen.

3.3.2 Schwerpunkte des Konzepts und der Beratung

3.3.2.1 EinBetriebspraktikumsollSchülerinnenundSchülernEinblickeindieberufliche Wirklichkeit gewähren. Dies kann in den Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen in der Jahrgangsstufe 11 (im G8GTS Gymnasium in der Jahrgangsstufe 10) zum Beispiel in Verbindung mit dem Fach Sozialkunde erfolgen. In Betriebserkundungen lernen die Schülerinnen und Schüler Betriebe und die Arbeitswelt kennen. Sie können sich so über verschiedene Berufe in- formieren und erhalten damit Orientierungshilfen für die Berufswahl. Hierbei ist die Verbreiterung des Berufswahlspektrums von jungen Menschen über die klassischen Frauen- und Männerberufe hinaus zu unterstützen.

3.3.2.2 Die Schulen sollen die berufs- und studienkundlichen Veranstaltungen der Berufsberatung, der Hochschulen und der Wirtschaft nutzen, die speziell auf die Interessenlagen der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sind.

3.3.2.3 Universitäten und Fachhochschulen sowie weitere Studieneinrichtungen vor Ort bieten vielfältige Möglichkeiten, Studienangebote vor Ort kennenzulernen. Informationen zu diesen und weiteren „Kennenlernangeboten” sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule sowie auf dem Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz zu finden.

3.3.2.4 Die zuständigen Lehrkräfte planen zusammen mit den Berufsberaterinnen und Berufsberatern und ggf. anderen Beteiligten des Netzwerks die inhaltliche und zeitliche Abfolge des Unterrichts und der weiteren Aktivitäten der Berufsberatung im Rahmen der Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung.

Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Februar 2012 in Kraft und ersetzt das Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung zur Berufswahlvorbereitung an den Gymnasien in Rheinland-Pfalz vom 16. Oktober 1997 – 1545 C – 51426/34 – (GAmtsbl. S. 711).