Kostenrichtwerte im Schulbau
Version vom 31. März 2019, 15:31 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (Richtlinie auf Stand von 2019 aktualisiert)
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 12. Februar 2019 (9321 - 50 725/02)
Bezug:
- Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 13. Dezember 2017 – 9231 - 50 725/02 - (GAmtsbl. 2018 S. 4)
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Aufgrund der eingetretenen Baupreissteigerungen werden die Kostenrichtwerte für die Förderung von Schulbaumaßnahmen pro Quadratmeter genehmigter Hauptnutzfläche wie folgt festgesetzt:
Grundschulen | 3.340,– EUR |
Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen | 3.640,– EUR |
Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung | 3.658,– EUR |
Integrierte Gesamtschulen | 3.666,– EUR |
Gymnasien | 3752,– EUR |
Berufsbildende Schulen | 3.960,– EUR. |
Die erhöhten Kostenrichtwerte sind den Zuwendungsanträgen ab dem Schulbauprogramm 2019 zugrunde zu legen.
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Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugsvorschrift außer Kraft.